Wissenswertes
Reisen mit Heimtieren in der EU/im EWR – Heimtierausweis
Allgemeine Informationen
Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist seit 1. Oktober 2004 ein veterinärbehördliches Dokument und zwar der Heimtierausweis (Pet Passport) vorgeschrieben.
Hinweis
Für alle anderen Heimtiere, nämlich tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel (ausgenommen Geflügel) sowie Nager, Hauskaninchen und Wirbellose (ausgenommen Bienen und Krebstiere) sind derzeit keine Bescheinigungen im Privatreiseverkehr vorgeschrieben.
Der Heimtierausweis ist ein europaweit einheitlicher fälschungssicherer Ausweis, der eine eindeutige Kennzeichnung und Überprüfung des Tieres zulässt. Erhältlich ist der Ausweis bei:
- allen freiberuflich tätigen Tierärztinnen/Tierärzten, die ihren Berufsitz in Österreich haben
- der Veterinärmedizinischen Universität
Im Heimtierausweis muss für über drei Monate alte Tiere eine gültige Tollwutimpfung (und gegebenenfalls gültige Auffrischungsimpfungen) eingetragen werden. Bei der ersten Tollwutimpfung muss eingetragen werden, ab wann diese gültig ist. Seit 29. Dezember 2014 gibt es neue Heimtierausweise. Auch vor diesem Datum ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit.
Achtung
In manchen EU-Mitgliedstaaten gibt es zusätzliche Vorschriften zur Zecken- und Bandwurmbehandlung.
Der Heimtierausweis enthält auch Angaben über die Halterin/den Halter des Tieres. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Wechsel der Halterin/des Halters darin zu vermerken. Ein Foto des Tieres kann beigefügt werden. Jedenfalls eingetragen werden Name, Alter, Rasse, Geschlecht und Kennzeichnungsnummer des Tieres.
Es dürfen höchstens fünf Heimtiere mitgeführt werden, wobei für jedes Tier ein eigener Ausweis ausgestellt sein muss. Die Tiere dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte oder zum Verkauf bestimmt sein.
Für die eindeutige Kennzeichnung der Tiere ist bei der Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen ins Ausland eine Kennzeichnung mittels Tätowierung oder Mikrochip vorgeschrieben. Der Chipnummerncode bzw. die deutlich identifizierbare Tätowierung müssen im Heimtierausweis eingetragen sein.
Bis 2. Juli 2011 war eine Kennzeichnung mit Tätowierung möglich. Seit 3. Juli 2011 dürfen Katzen und Frettchen nur mehr mittels Chip gekennzeichnet werden. Jeder österreichische Hund ist seit 30. Juni 2008 mittels Chip zu kennzeichnen und die Besitzerin/der Besitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihr/sein Hund in der öffentlichen Datenbank in Österreich gemeldet ist.
Auch für einige Nicht-EU-Länder (Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt) gelten dieselben Bedingungen für Reisen mit Haustieren wie innerhalb der Europäischen Union.
Zuständige Stelle
Falls ein Nachweis über die Nichtansteckung mit bestimmten Tierseuchen benötigt wird, wenden Sie sich bitte an
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: den Magistrat
- In Wien: die Veterinäramtsabteilungen der Magistratischen Bezirksämter
Zusätzliche Informationen
Nähere Informationen über die Bestimmungen im Reiseverkehr mit Heimtieren finden sich auf den Seiten des
- Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
- Auch auf den Seiten der Europäischen Kommission finden Sie umfangreiche Informationen zur Verbringung von Heimtieren.
- Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der Abreise bei den jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörden (Botschaften, Konsulate) bzw. den in Österreich zuständigen Behörden über aktuelle Bestimmungen (z.B. Sonderregelungen für die Mitnahme von Jungtieren unter drei Monaten) zu erkundigen.
- Auch beim ÖAMTC erhalten Sie Informationen über die Reisebestimmungen in den einzelnen Ländern.
Inhaltlicher Stand: 01.01.2019 | Abgenommen durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Verpflichtende Katzenkastration
Die verpflichtend vorgeschriebene Kastration soll vermeiden, dass unkastrierte Freigängerkatzen tausende ungewollte Katzenwelpen in die Welt setzen, die ein ungewisses, meist sehr leidvolles Schicksal erleiden. Schließlich können Katzen im Lauf eines Jahres zwei bis drei Mal jeweils vier, fünf Junge bekommen, die teils getötet werden oder mangels Futter und Pflege in den ersten Wochen leidvoll zugrunde gehen. Die restlichen werden meist kaum älter als ein Jahr, weil sie von Krankheiten, Fallen, Gift, Jägern, Tierquälern und dem Straßenverkehr getötet werden.
Die Kastration bringt viele Vorteile. Männliche und weibliche Katzen streunen weniger, was ihr Risiko durch Unfälle, Jäger und Tierquäler verletzt oder getötet zu werden, deutlich senkt.
Kastrierte Kater suchen keine Revierkämpfe, was weniger Verletzungen und Tierarztkosten verursacht.
Halter von Wohnungskatzen lassen ihre Tiere meistens kastrieren, da sie nach Eintritt der Geschlechtsreife das Revier „Wohnung“ mit Harnspritzern markieren, was mit beträchtlicher Geruchsbelästigung verbunden ist. Bei weiblichen Wohnungskatzen stellt die Kastration sicher, dass ihnen der Stress der Dauerrolligkeit und die Entstehung von hormonellen Erkrankungen (gefährlichen Eierstockszysten) erspart bleibt.
Die vom Tierschutzgesetz verpflichtend vorgeschriebene Kastration der Freigänger-Katzen ist ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz, weil sie Tierleid vermeiden hilft.
Schutzimpfungen für Ihre Katze
Katzenseuche
Die Katzenseuche, auch Panleukopenie genannt, ist eine hochansteckende und weit verbreitete Viruserkrankung. Das Virus wird von infizierten, erkrankten, aber auch von genesenen Tieren mit Kot, Harn, Speichel und Nasenausfluss verbreitet. Auch Katzen die gesund erscheinen können Virusausscheider sein.
Übertragung:
Der Krankheitserreger kann in der Umwelt viele Monate ansteckungsfähig bleiben und stellt somit einen ständige Bedrohung für nicht geimpfte Tiere dar. Die Ansteckung findet sowohl durch direkten Kontakt als auch indirekt über Schuhe, Kleidung, Gegenstände statt. Deshalb sind ungeimpfte Tiere, die nur in der Wohnung gehalten werden, gleichfalls gefährdet.
Krankheitsbild:
Nach einer Inkubationszeit von 4 – 12 Tagen verweigern die Tiere das Futter zeigen Mattigkeit und Erbrechen. Daneben tritt hohes Fieber auf und die Tiere haben Durst. Später stellt sich auch Durchfall ein, der zu rascher Austrocknung durch starken Flüssigkeitsverlust führt. Während des Krankheitsverlaufes kommt es durch rapiden und starken Abfall der Zahl weißer Blutkörperchen zu einer Verminderung der Abwehrfunktion des Organismus. Dieses natürlichen Schutzapparates beraubt, können sich auch andere Erreger im Körper ungehindert vermehren und Anlass zu weiterer Komplikationen sein. Eine erfolgreiche Behandlung ist im fortgeschrittenen Krankheitsstadium kaum mehr möglich. Sie ist allgemein recht schwierig und zielt darauf ab, die Entkräftung aufzuhalten, den Flüssigkeitsverlust zu ersetzen und die Störungen im Magen-Darm-Trakt zu bekämpfen
Der einzige sichere Schutz vor Erkrankung kann deshalb nur die vorbeugende Schutzimpfung sein.
Katzenleukose (FeLV-Infektion)
Die Katzenleukose ist eine heimtückische Virusinfektion und zählt nach wie vor zu den häufigsten infektiösen Todesursachen bei Katzen. Durch gegenseitiges Belecken infizieren sich Katzen mit virushaltigem Speichel. Kater stecken sich oft bei Rangkämpfen durch Beißereien an. Infektionsgefahr besteht vor allem in folgenden Fällen:
- Freier Auslauf
- Gruppenhaltung, insbesondere mit Neuzugängen / Fremdkontakten
- Gemeinsame Benutzung von Futternäpfen, Wasserschalen, Katzentoiletten
Trotz Infektion können Katzen oft jahrelang gesund erscheinen. Sie scheiden jedoch das Virus aus und verbreiten die Seuche unerkannt. Für Menschen ist die FeLV- Infektion ungefährlich.
Krankheitsbild:
Das Krankheitsbild ist sehr vielfältig. Häufig treten untypische Gesundheitsstörungen auf, unter anderem:
- unerklärlicher Gewichtsverlust
- dauernde Abgeschlagenheit
- Zahnfleischentzündungen
- Chronische Durchfälle
Diese Störungen sind hauptsächlich dadurch bedingt, dass das Abwehrsystem der Katzen durch die Infektion geschwächt wird. Jede unklare verschleppte Erkrankung ist verdächtig bezüglich einer FeLV- Infektion. Hier schafft ein Bluttest Sicherheit, den der Tierarzt in der Praxis durchführen kann. Ist die Katze einmal dauerhaft infiziert, gibt es für sie keine Rettung mehr. Solche Katzen Sterben in der Regel innerhalb von 3 Jahren, meist schon nach wenigen Monaten. Idealerweise werden Katzen bereits ab der 8. Lebenswoche geimpft, denn sie sind besonders gefährdet. Jede Freiläufer- Katze sollte gegen die FeLV- Infektion geimpft werden.
Katzenschnupfen
Katzenschnupfen ist eine schwerwiegende, manchmal sogar lebensbedrohliche Infektion die hauptsächlich durch drei Erreger hervorgerufen wird:
- Herpes-/Rhinotracheitisvirus
- Calicivirus
- Chlamydien
Sowohl kranke als auch genesene, äußerlich gesund erscheinende Tiere, scheiden die Erreger hauptsächlich über Nase, Augen und mit dem Speichel aus. Die Ansteckung erfolgt in der Regel durch direkten Kontakt, aber auch über Gegenstände.
Nach einer Inkubationszeit von 1-4 Tagen bekommen die Tiere Fieber, niesen häufig, haben verklebte Augen und Nasenlöcher mit wässrigem, später eitrigem Ausfluss. Speichelfluss, Abgeschlagenheit und Futterverweigerung sowie Geschwüre in der Mundhöhle und an der Hornhaut des Auges werden ebenfalls beobachtet. Auch wenn eine Genesung erfolgt, bleiben häufig Spätschäden zurück.
Tollwut
Die Tollwut ist in der Regel eine tödlich verlaufende Virusinfektion, für die auch der Mensch empfänglich ist. Die Ansteckung erfolgt durch Biss eines tollwütigen Tieres. Dabei dringt virushaltiger Speichel in die Bisswunde ein. Eine Ansteckung mit infektiösem Speichel ist auch über andere, kleine Verletzungen und sogar Schleimhäute möglich. Nach der Ansteckung siedelt sich das Virus über das Nervengewebe im Gehirn an und verursacht die für Tollwut typischen Symptome, wie
- Verhaltensstörungen
- Unruhe
- Scheu
- Schreckhaftigkeit
- klägliches Miauen
- Speichelfluss
Es kann zu Angriffen selbst auf vertraute Personen mit Beiß- und Kratzwut kommen. Der Tod tritt unter zunehmender Lähmung meist nach wenigen Tagen ein. Jede Freiläufer-Katze sollte gegen Tollwut geimpft werden. Schutz bietet die vorbeugende Impfung und dient daher auch dem Schutz des Menschen.
Feline Infektiöse Peritonitis (FIP)
Die FIP ist eine relativ häufige, tödlich verlaufende Virusinfektion der Katze. Die Wissenschaft geht zur Zeit davon aus, dass es sich um eine krankmachende Mutation des harmlosen Coronavirus handelt und das dieser fehlgeleitete Immunreaktionen hervorruft.
Die Übertragung der Coronaviren erfolgt durch direkten Kontakt mit anderen Katzen oder indirekt über Gegenstände.
Die FIP beginnt in der Regel mit vermindertem Appetit, Fieber und Bewegungsunlust. Nach einer unterschiedlich langen Zeit kommt es bei einem Teil der Tiere zu Flüssigkeitsansammlungen in der Bauchhöhle, der Brusthöhle oder dem Herzbeutel. Man spricht dann von einer feuchten FIP. Das Virus kann aber auch knötchenartige Veränderungen an inneren Organen hervorrufen.
Feline Immunschwächevirus (FIV)
Dieses Katzenvirus ist dem HIV des Menschen sehr ähnlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist jedoch ausgeschlossen. Das FIV wird hauptsächlich durch Bissverletzungen übertragen.
Die Infektion führt zu einer Schwächung des Abwehrsystems. Es kommt in der Folge zu den verschiedensten Krankheitszeichen. Häufig beobachtete Symptome sind allgemeine Unlust, schlecht heilende Wunden der Haut, Zahnfleischentzündungen, Schnupfensymptome, Fieber, vergrößerte Lymphknoten und Durchfall. Die Infektion endet immer tödlich. Besonders häufig ist FIV allerdings nur bei älteren, nicht kastrierten Katern mit freiem Auslauf. Im Gegensatz zu allen bisher besprochenen Infektionskrankheiten steht gegen die FIV- Infektion in Europa gegenwärtig kein Impfstoff zur Verfügung.
Schutzimpfungen für Ihren Hund
Staupe
Die Staupe wird durch ein Virus verursacht. Die Ansteckung erfolgt zumeist durch direkten Kontakt von Hund zu Hund, aber auch indirekt über Gegenstände. Die Erkrankung beginnt mit hohem Fieber, Augen – und Nasenausfluss und mit absoluter Nahrungsverweigerung. Im weiteren Verlauf zeigt die Staupe unterschiedliche Symptome.
Man unterscheidet drei Verlaufsformen, die ineinander übergehen können. Bei der Darmform leiden die Hunde an unstillbaren Durchfall und an starkem Erbrechen. Bei der Lungenstaupe werden hauptsächlich Husten, Nasenausfluss und eine manifeste Lungenentzündung beobachtet. Die Nervenstaupe äußert sich durch Krämpfe und Lähmungen, die Hunde verlieren teilweise sogar das Bewusstsein. Viele Staupe-Erkrankungen verlaufen tödlich. Hunde, die eine Staupe überlebt haben, behalten oft lebenslange Schäden wie Zahnschmelzdefekte, rissige Pfoten und Verhaltensstörungen zurück.
Tollwut
Die Tollwut ist in der Regel eine tödlich verlaufende Virusinfektion, für die auch der Mensch empfänglich ist. Die Ansteckung erfolgt durch Biss eines tollwütigen Tieres. Dabei dringt virushaltiger Speichel in die Bisswunde ein. Eine Ansteckung mit infektiösem Speichel ist auch über andere, kleine Verletzungen und sogar Schleimhäute möglich. Nach der Ansteckung siedelt sich das Virus über das Nervengewebe im Gehirn an und verursacht die für Tollwut typischen Symptome, wie
- Verhaltensstörungen
- Unruhe
- Scheu
- Schreckhaftigkeit
- klägliches Miauen
- Speichelfluss
Es kann zu Angriffen selbst auf vertraute Personen mit Beißwut kommen. Der Tod tritt unter zunehmender Lähmung meist nach wenigen Tagen ein. Jeder Hund sollte gegen Tollwut geimpft werden.
Hepatitis
Die Ansteckung erfolgt auf gleichem Wege wie bei der Staupe. Auch die Symptome gleichen denen der Staupe.
Die Hunde bekommen hohes Fieber, verweigern die Nahrungsaufnahme und leiden an starken Bauchschmerzen. Besonders Welpen sterben in dieser Phase. Bei älteren Tieren kann es im weiteren Verlauf zu Erbrechen, Durchfall, Mandel-, Rachen- und Bindehautentzündungen kommen.
Überlebende Hunde behalten häufig Trübungen der Augenhornhaut zurück, die zur Erblindung führen können.
Zwingerhusten
Der Zwingerhusten ist eine Faktorenkrankheit, d. h., das mehrere ungünstige Ursachen zum Ausbruch der Erkrankung beitragen: Einerseits sind das verschiedene Erreger, insbesondere Bordatellen und das Parainfluenza-Virus. Andererseits sind es klimatische Bedingungen wie Feuchtigkeit und Durchzug.
Die Erkrankung fängt meist mit klarem Nasen- bzw. Augenausfluss und quälendem, trockenem Husten an. Wird der Husten nicht rechtzeitig behandelt, verschlimmert sich der Zustand bis hin zur Lungenentzündung. Der Zwingerhusten ist selten tödlich, doch kann sich die Erkrankung selbst unter tierärztlicher Behandlung mehrere Wochen hinziehen.
Leptospirose
Die Erreger dieser Krankheit sind Bakterien. Hunde, Ratten, Mäuse und andere Tiere gelten als Ansteckungsquellen. Auch verschmutze Teiche, Tümpel, Gräben oder Sümpfe beherbergen das Bakterium.
Oft beginnt die Erkrankung mit abnormer Müdigkeit und schwankendem Gang, der besonders das Springen und Treppensteigen erschwert. Weiters kommt es dann zu Fieber, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Durchfall und zur Schädigung von Leber und Nieren.
Parvovirose
Diese Erkrankung wird durch Parvoviren verursacht. Durch die große Widerstandsfähigkeit der Erreger wird die Parvovirose nicht nur von Hund zu Hund, sondern auch über den Menschen und Gegenstände übertragen.
Die Erkrankung kann rasant verlaufen und innerhalb von wenigen Stunden zum Tod durch Herzmuskelentzündung führen. Vornehmlich treten jedoch Magen-Darmentzündungen auf. Sie äußern sich in anfänglichem Fieber, begleitet von starkem Erbrechen und Durchfall, der wässrig, schleimig oder blutig sein kann. Die Tiere fressen nicht, sie magern schnell ab und verlieren viel Flüssigkeit, was schließlich zum Tod führt.